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Patienteninfo - Die elektronische Patientenakte für alle

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte für alle sammelt medizinische Informationen und Dokumente an einem Ort für Sie als versicherte Person und für die Leistungserbringer. 

Ihre ePA wurde mit einem Opt-Out Verfahren (Die ePA wurde für alle Versicherten automatisch angelegt, sofern sie nicht gegen die allgemeine Anlage ihrer ePA widersprochen haben.) zum 15. Januar 2025 von Ihrer Krankenkasse für Sie angelegt. Ab dem 01. April 2026 wird sie auch schrittweise in den Krankenhäusern eingeführt. 

Es ist Ihre digitale Patientenakte.

Was gibt es für Vorteile?
 

  • Alles im Blick: Mit der ePA haben Sie den Überblick über Ihre medizinischen Dokumente.
     
  • Sie verwalten: Sie können Ihre Gesundheitsdaten individuell verwalten. Sie können in der ePA-App Ihrer Krankenkasse oder in den Ombudsstellen Ihrer Krankenkasse Dokumente hochladen, Dokumente löschen und Zugriffsrechte festlegen.
     
  • Medikamentenübersicht: Die per E-Rezept verordneten Medikamente werden automatisch in eine Medikationsliste zusammengefasst. Praktisch für Sie, Ihren Arzt und Ihren Apotheker.
     
  • Behandlungsqualität: Ihr Hausarzt oder Ihre Weiterbehandler können Sie mit den Dokumenten in der ePA direkt weiter versorgen. Andersherum kann das Krankenhaus mit den Vorbefunden vom Hausarzt/ Facharzt Doppeluntersuchungen sparen und effektiv weiterbehandeln.
     
  • Kein Papier: Dokumente stehen immer und überall digital zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie:

In Ihre ePA können nur Dokumente eingestellt werden, die vom Krankenhaus und den dazugehörigen Praxen selbst erhoben und elektronisch verarbeitet wurden.

  • Befunde
  • Entlass- und Arztbriefe
  • E-Rezept integriert in eine Medikationsliste

Auf ihren Wunsch können noch weitere Daten hochgeladen werden: 

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu)
  • Daten im Rahmen eines Disease-Management-Programms (DMP)
  • Hinweise zur Organspende oder zur Patientenverfügung
  • Daten der Pflege und der pflegerischen Versorgung

Sie müssen nichts weiter tun, als die Institutionen freizugeben. Die ePA wird von den Leistungserbringern befüllt. 

Freigabe des Krankenhauses i.d.R. für 90 Tage:

  • Stecken der elektronischen Gesundheitskarte bei der Anmeldung
  • vorab per ePA-App der Krankenkasse
  • in der Ombudsstelle der Krankenkasse

Der Entlassbrief sowie die Befunde werden von Ihrem behandelnden Arzt in die ePA geladen.

Im Regelfall werden Befunde, Entlass-und Arztbriefe sowie weitere Untersuchungsergebnisse in die ePA geladen. Im Krankenhaus gilt das “Alles-oder-nichts-Prinzip”: Sie können der Befüllung in Gänze widersprechen. Sie haben nicht die Möglichkeit, der Befüllung einzelner Daten/Dateien/Dokumente zu widersprechen, während weitere Daten in der ePA gespeichert werden. Einzelne, oder sensible Dokumente können Sie selbstständig mithilfe der ePA-App oder in den Ombudsstellen der Krankenkassen sperren oder löschen.

Auch ohne App können Sie die ePA nutzen. Die Ombudsstellen der Krankenkassen können Ihre ePA mit Ihnen verwalten oder Sie bestimmen einen Vertreter, der dann Ihre ePA-App steuert. Das kann insbesondere bei der medizinischen Versorgung relevant sein, wenn Sie pflegebedürftig sind oder notfallmäßig in das Krankenhaus kommen.