„Staffellauf“ zur Organspende macht in Vechta Station
Mit Blick auf den Tag der Organspende am 3. Juni findet zurzeit ein „Staffellauf“ statt, um an verschiedenen Orten im Nordwesten auf die Bedeutung von Spenderorganen aufmerksam zu machen. Der „Info-Lauf“ der Transplantationsbeauftragten der Region Nord aus dem Netzwerk TXB ist am 30. Mai in Emden gestartet und wird am Dienstag, 30. Mai, Vechta erreichen. Der Lauf führt dann weiter nach Bremen und Hannover.
In Vechta gibt es am 30. Mai von 9 bis 15.30 Uhr einen Informationsstand im Foyer des Rathauses. Das Motto lautet „Bürger helfen Bürgern - Organspende und Blutspende“. Es gehe darum, sich rechtzeitig Gedanken zur eigenen Organspende zu machen, so Prof. Dr. Christian Hönemann, Chefarzt der Abteilung für Anästhesie und operative Intensivmedizin am St. Marienhospital Vechta. Er und sein Team möchten mit umfassenden Informationen dazu beitragen, dass mehr Menschen einen Organspendeausweis ausfüllen.
Unterstützung findet der Staffellauf auch durch Politiker. Bürgermeister Kristian Kater hat die Schirmherrschaft für den Aktionstag in Vechta übernommen.
Die Organisatoren des Aktionstags machen darauf aufmerksam, dass jeder bereits ab 16 Jahren seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis erklären kann. Es ist keine ärztliche Untersuchung vorab nötig. Organe, die gespendet werden können, sind: Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm. Es ist auch möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken. Zusätzlich ist es sinnvoll, seine Angehörigen über die Entscheidung zu informieren. Die Befürchtung, dass bei möglichen Organspendern auf der Intensivstation nicht mehr alles medizinisch Mögliche getan wird, ist völlig unbegründet. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich um das Leben des Patienten bemühen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Erst wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall eingetreten ist, wird über eine mögliche Spende entschieden. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelistenpatienten vergeben. Die Bundesärztekammer hat für Deutschland gemäß dem Transplantationsgesetz Richtlinien für die Organvermittlung erlassen. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.
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