Krankenhausstrukturreform – was bleibt und was kommt?
Vechta/Hannover. Unter dem Titel "Krankenhausstrukturreform – was bleibt und was kommt?" lädt die Schwester-Euthymia-Stiftung am 21. Januar erneut Entscheider und Experten aus dem Gesundheitswesen in den Landtag Hannover ein, um mit ihnen aktuelle Entwicklungen sowie Perspektiven für die Region zu erörtern.
"In Niedersachsen ist der Wille zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform gegeben, in unserem Krankenhausverbund der Schwester-Euthymia-Stiftung ebenfalls", so Ulrich Pelster, Vorstandsvorsitzender Schwester-Euthymia-Stiftung: "Wir laden ein, mit uns in einem Update über die nächsten Veränderungen zu sprechen. Das Krankenhausreformänderungsgesetz (KHAG), Termine, Fristen, offene Fragen und der Umgang damit. Spätestens mit der tatsächlichen Umsetzung schlägt auch die Stunde der Juristen. Wie ist der Rechtsrahmen zu beurteilen? Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung?"
Außerdem werde über die Weiterentwicklung des regionalen Versorgungskonzeptes im Verbund informiert. "Dabei richten wir den Blick unter anderem auf das Thema ärztliche Weiterbildung, das von Veränderungen im Leistungsspektrum natürlich berührt wird", sagt Pelster: "All diese Dinge bestimmen die Patientenversorgung in Niedersachsen und damit natürlich auch im Oldenburger Münsterland."
Nach einer Einführung durch Ulrich Pelster geht es im ersten Programmpunkt um das "KHAG und damit verbundene Veränderungen". Referent ist Prof. Dr. Norbert Roeder, renommierter Krankenhausexperte. Er hat die Umsetzung der Strukturreform in NRW intensiv begleitet. Er baut auf Erfahrungen unter anderem aus seiner Tätigkeit als Vorstand der Universitätsklinik Münster. Er begleitet auch Schwester-Euthymia-Stiftung.
Rechtliche Fragen und denkbare Rechtsmittel im Zuge der Krankenhausstrukturreform unter Einschluss des jeweiligen Landesrechts sind das Thema von Prof. Dr. Michael Quaas M.C.L. Er ist renommierter Anwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht, Richter a.D. und Honorarprofessor, Autor zahlreicher Veröffentlichungen insbesondere zum Krankenhausrecht, zuletzt Mitherausgeber des Standardwerks „Medizinrecht“.
Abschließend beschreibt Ulrich Pelster den weiteren Weg – von der Umsetzung der Reform bis zu Weiterbildungsermächtigungen.
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